Stand: Januar 2026 — Entwurf

Allgemeine Geschäftsbedingungen

INFRACheck GmbH · Münster

// HINWEIS: Diese AGB befinden sich in rechtlicher Abstimmung und werden vor Geschäftsaufnahme finalisiert.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der INFRACheck GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen im Bereich der Bauwerksdiagnostik, zerstörungsfreien Prüfung, Schadensanalyse und verwandter Leistungen.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Leistungsbeschreibung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs sind schriftlich zu vereinbaren und werden gesondert vergütet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlenden Mitwirkungsleistungen beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

§ 6 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Die Haftung ist der Höhe nach auf die vereinbarte Auftragssumme begrenzt, soweit nicht zwingend gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§ 7 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags zu verwenden.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Münster, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

INFRACheck GmbH · An der Kleimannbrücke 79 · 48157 Münster · HRB 23668 · Amtsgericht Münster